Über die Grenze mit Bargeld
Im Rahmen der Bekämpfung der Geldwäscheaktivitäten kennt die EU schon seit 2014
Regeln, die Sie zur Erklärung von flüssigen Mitteln, die Sie bei sich tragen,
wenn Sie die Grenze überschreiten, verpflichten. Die Erklärung ist Pflicht,
sobald Sie mehr als 10.000 Euro Bargeld mitführen. Die bestehende Regelung wurde
2021 noch strenger.
Europa betreten oder verlassen
Wir müssen einen Unterschied zwischen Reisen innerhalb der EU und über die
EU-Außengrenzen machen (also kommend aus dem Vereinigten Königreich, der
Schweiz, den Vereinigten Staaten...).
Wenn Sie die EU-Außengrenzen überqueren, gleich ob Sie die EU betreten oder aber
verlassen, müssen Sie eine Erklärung liquider Mittel ausfüllen, sobald Sie
10.000 Euro oder mehr dabei haben. Es geht nicht nur um Bargeld in der Form von
Euro-Banknoten, sondern auch um das Äquivalent in anderen Währungen,
Obligationen, Aktien oder Reiseschecks.
Der Zoll ist dazu befugt, Sie an der Grenze zu überprüfen, um bei einer
fehlenden Erklärung die vorgefundenen flüssigen Mittel in Verwahr zu nehmen.
Am 3. Juni 2021 wurden die Regeln noch strenger.
In erster Instanz wurde der
Begriff liquide Mittel ausgedehnt. Fortan müssen Sie auch eine Erklärung
flüssiger Mittel einreichen, wenn Sie beim Betreten oder Verlassen der EU
wertvolle Gegenstände, die einen Wert von 10.000 Euro oder mehr haben,
befördern. Die Erklärungspflicht bezieht sich seit dem 3. Juni 2021 auf:
Banknoten und Münzen (einschließlich verfallener Währung, die noch bei einem
Finanzinstitut umgetauscht werden kann)
verhandelbare Inhaber-Zahlungsmittel wie z.B. Schecks, Reiseschecks, Order und
Postwechsel
Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 %
Goldbarren oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 %.
Zweitens kann der Zoll Sie darum bitten, eine Erklärung über die Freigabe
flüssiger Mittel einzureichen, wenn der Zoll merkt, dass Sie unbegleitete
Barmittel von 10.000 Euro mit der Post, per Frachtgut oder Kurier versandt
haben. Die Erklärung muss binnen 30 Tagen vom Empfänger, Absender oder von einem
diesbezüglich bestimmten Vertreter der beiden aufgestellt werden.
Schließlich kann der Zoll fortan auch eingreifen, wenn es Hinweise gibt, dass
die Barmittel mit kriminellen Tätigkeiten in Zusammenhang stehen, selbst wenn
Sie weniger als 10.000 Euro mit sich führen.
Die belgischen Grenzen überschreiten
Auch wenn Sie in der EU verbleiben, kann es sein, dass Sie eine Erklärung
abgeben müssen. Wenn Sie Belgien von oder nach einem anderen EU-Mitgliedsland
verlassen, müssen Sie flüssige Mittel ab einem Wert von 10.000 Euro erklären,
sofern der Zoll Sie darum ersucht. Auch sogenannte unbegleitete flüssige
Mittel (zum Beispiel per Post) müssen auf Ersuchen des Zolls erklärt werden.
Diese Erklärungspflicht bezieht sich lediglich auf Bargeld und verhandelbare
Zahlungsinstrumente des Trägers. Gold braucht nicht erklärt zu werden.
Wie bei der Überschreitung der Außengrenzen der Europäischen Union kann der Zoll
auch eine Erklärung fordern, wenn der Wert der flüssigen Mittel weniger als
10.000 Euro beträgt, jedoch eine Vermutung von kriminellen Machenschaften
besteht.
Zuwiderhandlungen können zur Beschlagnahme der betreffenden Geldsummen führen,
die jedoch lediglich 14 Tage andauern darf.
Die neue belgische Regelung gilt seit dem 4. September 2021.