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Die Bilanzzentrale, neue Fassung 2022

Die Bilanzzentrale, neue Fassung 2022

Die Bilanzzentrale, ein Teil der Belgischen Nationalbank, nimmt ab Januar 2022 Änderungen vor, die Konsequenzen für die Art und Weise, in der Sie Ihren Jahresabschluss hinterlegen, haben können. Die Hinterlegung auf Papier ist ausgeschlossen. Die Online-Hinterlegung wird vereinfacht.

Anmeldung

Auf dem Gebiet der Anmeldungen gibt es fortan neue Möglichkeiten. Derzeit können Sie sich nur mit Ihrem Ausweis und Kartenleser einloggen. Ab 2022 ist die Bilanzzentrale an die sogenannte CSAM-Anwendung angeschlossen. Sie können sich mit speziellem Token, Itsme oder einer eIDAS-App (einer europaweit zugelassenen elektronischen Unterschrift) einloggen.

Die Bilanzzentrale wird sich dann auch einer ‘e-Box enterprise’-Plattform anschließen. Die Plattform gibt es schon. Sie können wie mit my-eBox Ihre offizielle Kommunikation mit den Behörden verrichten lassen. Der FÖD Wirtschaft, das LISS und der flämische Steuerdienst benutzen derzeit schon diese Anwendung.
Sie finden zum Beispiel die Bestätigung der Hinterlegung des Jahresabschlusses dort wieder. Zur Zeit geschieht dies noch auf Papier, doch ab 2022 geht dies nur noch über e-Box enterprise.
Mehr Informationen zur Plattform finden Sie unter www.eboxenterprise.be.

Veröffentlichung

Die Anwendung wird auch eingerichtet im Hinblick auf eine raschere Veröffentlichung.
In erster Instanz ermöglicht die BNB die Online-Bezahlung. Weil in den meisten Fällen Ihr Buchhalter die verwaltungstechnische Seite der Hinterlegung auf sich nimmt, ist in der neue Anwendung vorgesehen, dass der Bevollmächtigte einen abgesicherten Link an seinen Mandanten schicken kann.

Auch die Kontonummer der Bilanzzentrale wird sich ändern.
Zusammen mit noch einigen anderen Änderungen sorgt die einfachere Zahlung auch dafür, dass der Jahresabschluss kurz nach der Annahme der Zahlung veröffentlicht werden kann.

Zudem können Sie mit der neuen App in Zukunft auch buchhalterische Daten im Textformat herunterladen.

Zu hinterlegende Unterlagen

Es sah einige Zeit so aus, als würden bezüglich der gesetzlichen Modelle des Jahresabschlusses auch Änderungen vorgenommen werden, doch das scheint derzeit nicht mehr der Fall zu sein. Es gibt dennoch eine neue App für die Erstellung und Hinterlegung von Jahresabschlüssen. Die heutigen Anwendungen werden durch eine einzige ersetzt. Seit Ende September ist das Testumfeld für die ‘Filin’-Anwendung verfügbar.

Das XBRL-Format, das Sie für Ihre Jahresabschlüsse benutzen müssen, wird durch einen XBRL 2.1-Standard ersetzt. Das ehemalige XBRL-Format gilt nicht mehr ab 2022. Der neue Standard bietet den Vorteil, dass Sie die Unterlagen getrennt bei der Bilanzzentrale vorlegen können. Konkret bedeutet dies, dass Sie den Jahresabschluss zu einem Zeitpunkt und alle sonstigen Unterlagen zu einem anderen Zeitpunkt unterbreiten können.
Die Bilanzzentrale teilt jedoch mit, dass dies für eine aufgeteilte Hinterlegung die Ausnahme ist. Die vollständige Hinterlegung bleibt nach wie vor die Regel.

PDF-Fassungen

Sie können einen Jahresabschluss in Form einer strukturierten Datei oder in Form einer PDF-Datei hinterlegen. Die strukturierten Dateien (XBRL) werden bei der Hinterlegung gewissen arithmetischen und logischen Kontrollen unterworfen, ein wenig so wie im Falle von MwSt.-Erklärungen.
Für Jahresabschlüsse in Form einer PDF funktionierte das nicht, so dass die Prüfung später erfolgen musste. Dies konnte zur Veröffentlichung einer korrigierten Erklärung führen. Ab 1. Januar 2022 werden ebenfalls Jahresabschlüsse in Form einer PDF-Datei der rechnerischen und logischen Prüfung unterworfen, bevor sie angenommen werden.  

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