Abschaffung des Doppelvermächtnisses in Flandern
Die flämische Regierung schaffte mit Wirkung ab dem 1. Juli 2021 das
Doppelvermächtnis ab. Wenn Sie im Testament ein Doppelvermächtnis organisiert
haben, tun Sie gut daran, das Testament erneut unter die Lupe zu nehmen und
gegebenenfalls nach Alternativen zu suchen.
Schenkung auf Kosten des Fiskus
Das Doppelvermächtnis bedeutet die Zulassung zweier Erben, einer Vereinigung
ohne Erwerbszweck und eines Ihrer Erben. Das Vermächtnis an die Vereinigung ist
Erbfolgerechten (Steuern) zu einem niedrigen Satz (in Flandern 8,5%), das für
Ihre Begünstigten (Familienmitglieder oder Dritte) den üblichen Steuersätzen,
die von den familiären Beziehungen und vom Betrag abhängig sind. In Flandern
können die Steuersätze bis zu 55 %, in der Wallonie und Brüssel sogar bis zu 80
% betragen.
Über das Doppelvermächtnis können Sie aber Steuern einsparen. Wie? Indem Sie das
Vermächtnis für die Vereinigung ohne Erwerbszweck an eine Bedingung binden,
nämlich dass die Vereinigung die für das andere Vermächtnis geschuldeten
Erbschaftssteuern bezahlt.
Beispiel
Nehmen wir an, Ihr Nachlass besteht aus einer Wohnung von 250.000 Euro und einer
Summe von 200.000 Euro auf der Bank. Sie überlassen alles Ihrem Bruder. Auf
diesen Nachlass muss Ihr Bruder 227.000 Euro Erbschaftssteuer in Flandern
bezahlen. Ihr Bruder bekommt also 223.000 Euro netto.
Wenn Sie die 200.000 Euro auf der Bank einer Vereinigung ohne Erwerbszweck mit
dem Auftrag, die Steuern auf das Erbe Ihres Bruders zu zahlen, sieht Ihr Konto
wie folgt aus:
Die Vereinigung ohne Erwerbszweck empfängt 200.000 Euro minus die eigene
Erbschaftssteuer (17.000 Euro) und minus die Steuer Ihres Bruders auf das
Gebäude (117.000 Euro). Die Vereinigung ohne Erwerbszweck erhält netto 66.000
Euro also.
Ihr Bruder bekommt 250.000 Euro, also mehr als er empfangen hätte, wenn er das
gesamte Erbe erhalten hätte.
Es ist logisch, dass, wenn die Organisation mehr Steuern zahlen muss als sie an
Erbschaft erhalten wird, sie das Vermächtnis ablehnen wird.
Abschaffung des Doppelvermächtnisses in Flandern
Abschaffung ist vielleicht ein großes Wort... Doppelvermächtnisses sind noch
möglich, doch die flämische Regierung hat den Steuervorteil entfernt. Seit dem
1. Juli wird der Betrag, den die Vereinigung ohne Erwerbszweck verwenden muss,
um die Erbschaftssteuer der anderen Vermächtnisnehmer zu bezahlen, ebenfalls für
die Festlegung der steuerbaren Grundlage für die Familienangehörigen oder
Dritten in Betracht gezogen. So gewinnt der andere Vermächtnisnehmer nicht mit
einem Doppelvermächtnis. Im Parlament wurde das nachstehende Beispiel gegeben.
Beispiel
Über ein Doppelvermächtnis erhält der Neffe des Verstorbenen 280.000 Euro. Eine
Vereinigung ohne Erwerbszweck erhält ein Vermächtnis von 220.000 Euro mit der
Auflage, die Erbschaftssteuer des Neffen zu bezahlen. Auf das Vermächtnis von
280.000 Euro sind 139.500 Euro Erbschaftssteuern geschuldet. Der Grenzsteuersatz
beträgt 55%.
Nach der alten Regelung würde der Neffe 280.000 Euro bekommen. Die 139.000 Euro
Erbschaftssteuer müssen von der Vereinigung ohne Erwerbszweck entrichtet werden.
Unter der neuen Regelung wird die steuerbare Grundlage für den Neffen um den
niedrigsten Betrag der beiden nachstehenden Beträge erhöht:
310.000 Euro: der Bruttobetrag der Erbschaftssteuer beträgt 139.500
Euro/(1-0,55).
Der Betrag des Vermächtnisses für den guten Zweck beläuft sich auf 220.000 Euro
in diesem Beispiel.
Mit anderen Worten: Der Nachlass des Neffen wird einen steuerbaren Wert in Höhe
von 500.000 Euro haben, was dem Gesamtwert des Nachlasses entspricht.
Das Doppelvermächtnis im Testament sieht immer noch vor, dass die Vereinigung
ohne Erwerbszweck die Erbschaftssteuer der Neffen begleichen muss, doch handelt
es sich nicht mehr um 139.500 Euro, sondern 260.500 Euro. Die Folge ist, dass
die Vereinigung ohne Erwerbszweck mehr zahlen muss als sie empfängt. Sie wird
das Vermächtnis also ablehnen.
Was ist mit Vermächtnissen für einen guten Zweck?
Das Doppelvermächtnis war gewiss eine wichtige Einkommensquelle für viele
Vereinigungen ohne Erwerbszweck. Weil der Vorteil weggenommen wurde, besteht die
Chance, dass diese Vereinigungen keine Vermächtnisse mehr empfangen. Um dies zu
vermeiden, kommen Schenkungen und Vermächtnisse für einen guten Zweck ab dem 1.
Juli in den Vorzug einer Freistellung von der Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer
in der flämischen Region.
Die Freistellung gilt nicht für private Stiftungen, selbst dann nicht, wenn sie
keinen Erwerbszweck verfolgen. Die früheren Sätze von 5,5 % Schenkungssteuer und
8,5 % Erbschaftssteuer finden weiterhin Anwendung auf Stiftungen.
Ihr Wohnsitz
Ein Faktor, dem Sie Rechnung tragen müssen, ist, dass die Abschaffung des
Steuervorteils für Doppelvermächtnisses lediglich in der flämischen Region gilt.
In den zwei anderen Regionen ist dieses Verfahren immer noch möglich. Es ist
folglich wichtig, die jeweilige Regelung zu kennen. Diese ist nicht abhängig vom
Ort, wo das Testament erstellt wurde oder wo Sie wohnhaft sind. Die Festlegung
erfolgt ausgehend von Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie in den vergangenen fünf Jahre vor
dem Ableben umgezogen sind, liegt die Zuständigkeit bei der Region, in der der
Erblasse in diesen fünf Jahren am längsten seinen Wohnsitz hatte.
Der Inhalt Ihres Testamentes
Ein Vermächtnis kann nur testamentarisch geregelt werden. Wenn Sie ein
Vermächtnis nach altem Stil geplant haben, müssen Sie das Testament nachprüfen.
Die Abschaffung des Doppelvermächtnisses in der flämischen Region ist schon eine
Zeit lang anhängig. Vielleicht haben Sie Ihr Testament bereits abgeändert. Ist
dies aber nicht der Fall, laufen Sie nur noch Gefahr, dass die Vereinigung ohne
Erwerbszweck das Vermächtnis ablehnt und auch, dass ein Großteil Ihres
Nachlasses an den Staat fällt.