< Zurück zur Übersicht

Firmenwagen: Vorteil aller Art im Jahre 2021

Firmenwagen: Vorteil aller Art im Jahre 2021

Wenn ein Arbeitgeber einen Firmenwagen einem Arbeitnehmer oder Betriebsleiter zur Verfügung stellt, wird der Arbeitnehmer/Betriebsleiter für diesen Vorteil besteuert. Die Berechnung des Vorteils hängt unter anderem von den CO2-Emissionen des Fahrzeuges gegenüber den „mittleren Emissionen des belgischen Fuhrparks” ab. Die mittleren Emissionen sind 2020 nach zweijährigem Anstieg wieder gefallen. Das sind gute Neuigkeiten für das Klima, aber weniger gute Neuigkeiten für Ihr Portefeuille.

Vorteil aller Art

Die Berechnung des Vorteils aller Art im Zusammenhang mit einem Firmenwagen erfolgt gemäß der nachstehenden Formel:

Katalogwert x CO2-Prozentsatz x 6/7 x Lebenszeitprozentsatz

Der Katalogwert ist der Preis, der für das Fahrzeug bezahlt werden muss, inklusive MwSt. und eventueller Optionen, jedoch ohne Berücksichtigung eventueller Rabatte. Der Katalogwert ändert sich danach nicht mehr, doch wird dennoch einem gewissen Wertverlust ausgehend von der Lebenszeit des Fahrzeuges Rechnung getragen. Im ersten Jahr beträgt der Lebenszeitprozentsatz 100 %. Jährlich sinkt er um 6 %, darf hingegen nicht unter 70% fallen.

In der Formel ist anschließend die Rede von einem CO2-Prozentsatz (auch CO2-Koeffizient). Wie wird dieser Prozentsatz berechnet?
Der Prozentsatz beträgt normalerweise 5,5 %. Anschließend müssen wir Korrekturen anbringen.
Der erste Schritt der „Korrektur” ist der Vergleich der CO2-Emissionen Ihres Fahrzeuges mit den mittleren Emissionen des belgischen Fuhrparks in den 12 Monaten vor Oktober des Jahres vor dem steuerbaren Zeitraum. Für die Einkünfte von 2021 sind dies also die mittleren Emissionen von Oktober 2019 bis September 2020.
Die mittleren Emissionen werden jährlich veröffentlicht (im Dezember). Für das Einkommensjahr 2021 belaufen die mittleren CO2-Emissionen sich auf:

102 g/km für Fahrzeuge mit einem Benzin-, LPG- oder Erdgasmotor und

84 g/km für Fahrzeuge mit Dieselmotor

Dies ist eine Senkung gegenüber den vorhergehenden Jahren.
2020 betrugen die Mittelwerte jeweils 111 g/km und 91 g/km.
2019 betrugen die Mittelwerte jeweils 107 g/km und 88 g/km.

Der zweite Schritt in der Berechnung des CO2-Prozentsatzes: die Umwandlung des Unterschiedes zwischen den Emissionen Ihres Fahrzeuges und den mittleren Emissionen des belgischen Fuhrparks in eine „Korrektur” des normalen CO2-Prozentsatzes von 5,5%. Für jedes Gramm CO2 Ihres Fahrzeuges über oder unter dem Mittelwert senken oder erhöhen wir den Prozentsatz um 0,1 %. Der Prozentsatz muss zwischen 4 % und 18 % liegen.
Wenn Ihr Dieselfahrzeug beispielsweise CO2-Emissionen von 100 hat, entspricht der CO2-Prozentsatz 5,5 + [0,1 * (100 - 84)]. 5,5 + 1,6: der CO2-Prozentsatz ist 7,1%.

Mindestvorteil

Schließlich sieht das Gesetz auch noch vor, dass der Vorteil nicht unter 1.370 Euro (für das Einkommensjahr 2021) liegen darf.

Weniger CO2 kostet dennoch Geld

Die Senkung der mittleren CO2-Emissionen steigert den steuerbaren Vorteil Ihres heutigen Betriebswagens.
Nehmen wir an, Ihr Unternehmen stellte 2019 einen Diesel von 40.000 Euro zur Verfügung. Das Fahrzeug hat einen CO2-Ausstoß von 100. Der Vorteil entspricht in dem Fall 40.000 Euro x 6/7 x (Alter) x CO2% = 34.285,71 Euro x CO2%.

2019 entspricht der CO2-Prozentsatz [(100 - 88) x 0,1] + 5,5% = 6,7%. Der Vorteil ist also 2.297,14 Euro auf Jahresgrundlage.

2020 entspricht der CO2-Prozentsatz [(100 - 91) x 0,1] + 5,5% = 6,4%, was einen steuerbaren Vorteil von 2.194,29 Euro erbringt. Wir multiplizieren dann noch mit 94% als Alterskorrektur: 2.062,63 Euro.

2021 entspricht der CO2-Prozentsatz [(100 - 84) x 0,1] + 5,5% = 7,1%. Der steuerbare Vorteil ist 2.840 Euro. Die Alterskorrektur ist jetzt 88%, so dass 2021 der steuerbare Vorteil einem Betrag 2.499,20 Euro.

Mit anderen Worten: selbst wenn Ihr Fahrzeug inzwischen 3 Jahre alt ist, ist Ihr steuerbarer Vorteil jetzt höher als im ersten Jahr.

Es ist zu erwarten, dass in den kommenden Jahren die mittleren CO2-Emissionen weiter fallen, weil immer mehr Arbeitgeber auf umweltfreundliche Fahrzeuge und Elektrofahrzeuge setzen.

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies.
Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung