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Corona Tax Shelter für neue Anteile an KMU: die zweite Ausgabe

Corona Tax Shelter für neue Anteile an KMU: die zweite Ausgabe

Am 2. April dieses Jahres genehmigte das Parlament eine zweite Ausgabe eines Corona Tax Shelters für neue Anteile an KMU. Die (Übergangs)maßnahme wurde bereits vorher einmal (auch vorübergehend) eingeführt. Damals ging es um neue Anteile, die vom 12. März 2020 bis 31. Dezember 2020 ausgegeben wurden. Die jetzige Maßnahme gilt für Einlagen zwischen dem 1. Januar 2021 und 31. August 2021.

Wie funktioniert das Ganze?

Die natürliche Person, die in neue Anteile anlegt, kann eine Steuerherabsetzung von 20 % auf das eingebrachte Kapital beanspruchen. Die mögliche Höchsteinlage in diesem Zusammenhang ist 100.000 Euro. Im Falle einer gemeinschaftlichen Veranlagung kann jeder Ehepartner getrennten Anspruch auf diese Steuerherabsetzung anmelden.

Die Einlage muss Geld sein. Eine Einlage in Sachwerten kommt nicht in Betracht. Die Maßnahme ist aber kombinierbar mit der Steuerherabsetzung für den Erwerb von Anteilen von Startups oder Wachstumsunternehmen, doch können Sie selbstverständlich nicht zwei Steuerherabsetzungen für dieselbe Einlage beanspruchen. Die Maßnahme ist auch kombinierbar mit der vormaligen Übergangsmaßnahme.

Diese Steuerherabsetzung steht Ihnen auch zu, wenn Sie Betriebsleiter sind, aber, und dies ist eine wichtige Einschränkung, sofern Sie mit der Einlage über 30 % des Eigenvermögens der Gesellschaft erwerben, kommen Sie nicht in den Vorzug der Steuerherabsetzung.

Schließlich müssen Sie die Anteile fünf Jahre in Ihrem Besitz halten. Die Gesellschaft muss die diesbezüglichen Bescheinigungen beibringen können.

Um welche Gesellschaften geht es?

Die Steuerherabsetzung gilt ausschließlich für belgische Gesellschaften (oder Einrichtungen von ausländischen Gesellschaften):

die einen Umsatzrückgang in Höhe von mindestens 30 % über den Zeitraum zwischen dem 2. November 2020 und 31. Dezember 2020 gegenüber dem gleiche Zeitraum 2019 nachweisen können und

die als eine kleine Gesellschaft laut Körperschaftsrecht gelten, d.h. die nicht mehr als 1 der folgenden Kriterien überschreiten: a) jährlicher durchschnittlicher Personalbestand: 50;
b) Jahresumsatz ohne MwSt.: 9.000.000 Euro; c) Bilanzsumme: 4 500 000 Euro.

Ferner sind eine Reihe von Gesellschaften ausgenommen:

Investment-, Finanzierungs- oder Thesaurierungsgesellschaften;

Gesellschaften mit dem statutarischen Hauptziel Gründung, Erwerb, Verwaltung... von Immobilien auf eigene Rechnung;

Vermögensverwaltungsgesellschaften;

Managementgesellschaften;

börsennotierte Gesellschaften;

Gesellschaften mit einer Verbindung zu Steuerparadiesen.

Die Summen, die die Gesellschaft erhält, darf sie nicht zur Ausschüttung von Dividenden, für eine Herabsetzung des Gesellschaftskapitals oder der Einlagen oder für den Kauf von Anteilen und auch nicht für die Gewährung von Darlehen verwenden.

Zum Schluss darf die Gesellschaft insgesamt nicht mehr als 250.000 Euro dank dieser Maßnahme empfangen. Dieser Höchstbetrag ist losgelöst von den Höchstbeträgen der übrigen Tax-Shelter-Maßnahmen (nämlich der Tax Shelter für den Erwerb von Anteilen an Startups oder an Wachstumsunternehmen sowie des vorhergehenden Corona-Tax-Shelters für neue Anteile).

Zurücknahme der Steuerherabsetzung 

Wie bereits oben ausgeführt, müssen Sie die Anteile fünf Jahre lang halten. Veräußern Sie diese innerhalb von fünf Jahren, wird die Steuerherabsetzung zurückgenommen in Form einer Steuererhöhung für die Zahl der „fehlenden“ oder „ausstehenden“ Monate.

Auch wenn die Gesellschaft die Bedingungen nicht mehr erfüllt, können Sie die Folgen tragen, weil die Steuerherabsetzung auch zurückgenommen werden kann.

31. August 2021

Sie haben also bis 31. August Zeit, um neue Anteile zu zeichnen. Diese Anteile müssen jedoch zu dem Zeitpunkt voll eingezahlt worden sein.

Der Umstand, dass auch der Betriebsleiter die Maßnahme beanspruchen kann, ist eine gute Neuigkeit, doch die Einschränkung Ihrer Beteiligung auf 30 % ist eine bedeutende Einschränkung für Familienunternehmen.

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