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Besteuerung der Einbringungsprämie für neue Mitarbeiter

Besteuerung der Einbringungsprämie für neue Mitarbeiter

Die Suche nach guten Mitarbeitern ist für viele Betriebe scheinbar ein Kreuzweg. Zahlreiche Betriebe belohnen Tipps für die Einbringung eines neuen Mitarbeiters daher auch mit einer Prämie. Die Steuerrulingkommission informierte unlängst über das Besteuerungssystem für diese Einbringungsprämie.

Sachverhalt

X ist ein Dienstleistungsunternehmen. Weil es wie zahlreiche andere Unternehmen aus der Spare kein geeignetes Personal findet, beschließt es, eine Einbringungsprämie demjenigen zu zahlen, der einen geeigneten Bewerber einbringt. Diese Prämie kann also sowohl eigenen Mitarbeitern als auch Dritten gewährt werden. Diese Initiative wird weltweit über allerhand Kanäle publik gemacht, u.a. die eigene Webseite, soziale Medien usw.).
Die Höhe dieser Prämie ist abhängig vom Profil des eingebrachten Bewerbers, genauer von dessen entsprechenden beruflichen Erfahrung.

Bedingungen

Um die Prämie zu erhalten, müssen einige Bedingungen erfüllt werden:

lediglich neue Bewerber können vorgeschlagen werden. Ehemalige Mitarbeiter, Praktikanten, Jobstudents... kommen nicht in Betracht.

Der Bewerber muss eingebracht werden anhand eines spezifischen Verfahrens.

Alle offenen Stellen, die auf dem Website von X veröffentlicht werden, kommen für die betreffende Einbringungsprämie in Betracht.

Der Einbringer wird nach dem Anwerbungsprozess über die Entscheidung in Kenntnis gesetzt.

Der Bewerber muss mindestens 6 Monate im Dienst bleiben. Nach diesen 6 Monaten wird die Einbringungsprämie ausbezahlt.

Eine Person kann mehrmals jährlich für eine Einbringungsprämie in Betracht kommen. 

Eigenes Personal oder Dritte

Wie bereits weiter oben erwähnt, kommen sowohl die eigenen Mitarbeiter als auch andere Personen außerhalb des Unternehmens für die Einbringungsprämie in Frage.
Eigene Mitarbeiter sind Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt der Einbringung des sich bewerbenden Arbeitnehmer bei X im Dienst sind. Personalabteilungsmitarbeiter, Teilhaber und Geschäftsführer sind ausgeschlossen.
Zu den Personen außerhalb des Unternehmens gehören alle anderen Personen, die nicht bei X beschäftigt sind, abgesehen von externen HR-Firmen, Zeitarbeitsagenturen, Gewerkschaften, …

Wie wird die Einbringungsprämie bei den Arbeitnehmern besteuert?

Das Gesetz beschreibt als Gehälter und Löhne alle Vergütungen, die für den Arbeitnehmer die Frucht seiner Arbeite für einen Arbeitgeber sind. Ausgehend von dieser Definition sind Geschenke oder Rabatte eines Arbeitgebers für seine Mitarbeiter in erster Instanz eine Form steuerbaren Gehalts. Eine Einbringungsprämie kann folglich ebenfalls unter diese Kategorie fallen.

Die Ruling-Kommission erklärt aber, dass der Fiskus den Steuerpflichtigen dennoch die Möglichkeit bietet, nachzuweisen, dass ein Vorteil aus anderen Gründen als der Arbeit gewährt wurde oder dass der Vorteil ebenso gut gewährt hätte werden können, wenn die Berufstätigkeit nicht ausgeübt worden wäre. Das ist hier der Fall: Die Einbringungsprämie ist nicht nur für eigene Mitarbeiter, sondern auch für Dritte da. Aus dem Grund muss die Auszahlung der Einbringungsprämie an eigene Mitarbeiter nicht als Gehalt betrachtet werden. Sie muss in gleicher Weise besteuert werden bei Dritten, die eine Einbringungsprämie empfangen.

Wie wird die Einbringungsprämie bei Dritten besteuert?

Während die Ruling-Kommission zunächst relativ tolerant bezüglich der Besteuerung der Einbringungsprämie bei eigenen Mitarbeitern ist, ist sehr recht streng bei der Einbringungsprämie für Dritte. Laut der Ruling-Kommission muss die Einbringungsprämie als zufällige Leistung betrachtet werden, bei Dritten und auch bei eigenen Mitarbeitern. Mit anderen Worten ist die Prämie steuerbar wie diverse Einkünfte zum Steuersatz von 33%.

Sie dürfen Kosten in Abzug bringen, aber es gibt keine Pauschale. Nur die wirklich bewiesenen Kosten können steuerlich in Abzug gebracht werden.

Außerdem meinst die Ruling-Kommission, dass es sich nur um „zufällige Leistungen“ handeln kann, wenn die Einbringungsprämie nicht mehr als zwei Mal ein und derselben Person zugeteilt wird.
Diese letztgenannte Bedingung muss als das Ergebnis einer Verhandlung gesehen werden, nicht als eine im Gesetz verankerte Regelung.

Die Frage ist, was geschieht, wenn eine Person mehr als zwei Personen einbringt. Um welches Einkommen handelt es sich in dem Fall? Gehalt? Oder etwas anderes?

Unternehmen, die eine Einbringungsprämie gewähren möchten, können jedenfalls überlegen, auch Außenstehende für neue Mitarbeiter zu belohnen. Dies kommt dem eigenen Personal auf jeden Fall zugute, sei es auch nur in begrenztem Maße.

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