Neuer Eigenverantwortungsbeitrag für die Arbeitgeber
Mit dem Programmgesetz von Ende 2021 führte die Regierung einen neuen
Eigenverantwortungsbeitrag für Arbeitgeber mit einer überdurchschnittlichen Zahl
von arbeitsunfähigen Arbeitnehmern ein. Dieser Beitrag ist die Folge des
Gesetzes zur Einführung des Zurück-zur-Arbeit-Parcours, der kurz zuvor
veröffentlicht worden war.
Weniger Langzeitkrankheiten
Im Oktober 2021 gab die föderale Regierung bereits einen Aktionsplan bekannt, um
die Zahl der Langzeitkrankheiten zu senken. Dieses Ziel sollte erreicht werden
über
eine Herabsetzung der Unterstützung von langzeitkranken Arbeitnehmern, die nicht
an einem Wiedereingliederungsplan mitwirken;
eine Karenzzeit für
Arbeitgeber
die Möglichkeit der Beendung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund höherer Gewalt,
was die Möglichkeit eines ersten Wiedereingliederungsparcours bieten muss,
und
eine Sanktion auf die Lohnmasse von Unternehmen mit über 49 Arbeitnehmern, die
während eines Quartals übermäßige viele langzeitkranke Arbeitnehmer haben den
Eigenverantwortungsbeitrag.
Welche Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
Der neue Beitrag gilt lediglich für Arbeitgeber im privaten Sektor, die dem
Gesetz vom 5. Dezember 1968 über die Tarifabkommen und den paritätischen
Ausschüssen unterworfen sind. Arbeitgeber mit durchschnittlich weniger als 50
Arbeitnehmern sind von diesem Beitrag befreit.
Bezüglich der Arbeitnehmer gibt es mehrerer Regeln:
In erster Instanz brauchen Sie nur den Arbeitsunfähigkeitszeiträumen, die am 1.
Januar 2022 oder danach beginnen, Rechnung zu tragen.
Zweitens wird für die Berechnung der Zahl der arbeitsunfähigen Arbeitnehmer
nicht denjenigen Arbeitnehmern Rechnung getragen, die am Anfangsdatum der
Arbeitsunfähigkeit über eine Erlaubnis der Krankenkasse zur Wiederaufnahme der
Beschäftigung verfügen.
Drittens wird bei der Berechnung der gesamten Beschäftigung nicht denjenigen
Arbeitnehmern Rechnung getragen, die weniger als drei aufeinanderfolgende
ununterbrochene Dienstjahre im vierten Quartal vor dem Quartal, in dem die
Arbeitsunfähigkeit begonnen hat, aufweisen können (vorgeschlagen als Q-4).
Übermäßiger Zustrom
Der Beitrag wird also geschuldet, wenn die Rede von einem übermäßigen Zustrom
ist. Wie wird dieser Zustrom berechnet? Dazu wird die Zahl der Arbeitnehmer des
Unternehmens betrachtet, die im vorhergehenden Jahr arbeitsunfähig wurden (die
Zugänge).
Diese Zahl wird verglichen mit dem Durchschnitt im selben Tätigkeitsbereich und
in allen Unternehmen des privaten Sektors.
Der Beitrag ist vierteljährlich zu entrichten: Der Vergleich wird folglich jedes
Quartal erneut angestellt, indem der Durchschnitt der Verhältnisse zwischen den
Zugängen im Quartal Q (das Quartal, in dem die Arbeitsunfähigkeit beginnt) und
jedem der drei vorhergehenden Quartalen mit der gesamten Beschäftigtenzahl im
Unternehmen in jedem der entsprechenden Quartale des vorhergehenden
Kalenderjahres miteinander verglichen wird.
Dieser Durchschnitt wird
anschließend mit dem Durschnitt der Unternehmen derselben Sparte sowie mit den
Unternehmen des privaten Sektors verglichen. Ist der Durchschnitt Ihres
Unternehmens höher, ist die Rede von einem übermäßigen Zustrom.
Der Grad, in dem der Durchschnitt des einzelnen Unternehmens über dem desselben
Tätigkeitssektor und des privaten Sektors liegen darf, ist noch festzulegen. In
Erwartung dessen ist noch kein Beitrag geschuldet.
Die Höhe des Eigenverantwortungsbeitrags
Das Programmgesetz hat den Eigenverantwortungsbeitrag auf 0,625 % der Lohnmasse
festgelegt, die sozialbeitragspflichtig ist in dem Quartal, das dem Quartal
vorhergeht, in dem die Arbeitsunfähigkeit begonnen hat.
Für die Berechnung der Lohnmasse werden nicht berücksichtigt:
Arbeitnehmer unter 18 Jahren
Arbeitnehmer ab 55 Jahren und
Arbeitnehmer mit weniger als 3 aufeinanderfolgenden ununterbrochenen
Dienstjahren im Unternehmen.
Der Beitrag wird zusammen mit dem üblichen Sozialversicherungsbeitrag des
zweiten Quartals nach dem Quartal des Beginns der Arbeitsunfähigkeit
eingezogen.
Warnung
Das LISS erhält laut Gesetz den Auftrag, Unternehmen, deren Zustrom von
Arbeitsunfähigen sich negativ entwickelt und die folglich Gefahr laufen, dem
Beitrag unterworfen zu werden, zu benachrichtigten, so dass diese Unternehmen
noch Schritte unternehmen können, um den Zustrom an Arbeitsunfähigen zu
beschränken.