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Forschung und Entwicklung: die steuerliche Rolle von Belspo

Forschung und Entwicklung: die steuerliche Rolle von Belspo

Die Befreiung von der Betriebsquellensteuer für Forschung und Entwicklung spielt eine besonders wichtige Rolle bei der Motivation von Unternehmen, die in neue Technologien investieren möchten. Doch was gehört eigentlich zur „Forschung und Entwicklung“?  Der Programmatische Föderale Öffentliche Dienst für Wissenschaftspolitik, kurz Belspo genannt, kann Ihnen dies erklären.

Die Befreiung von der Quellensteuer

Das System der Quellensteuerbefreiung für Forschung und Entwicklung gibt es seit 2003. Im Laufe der Jahre wurde der Anwendungsbereich breiter. Während dieser Bereich anfänglich für Universitäten offen stand, kann heutzutage jedes Unternehmen eine Befreiung fordern, sofern es eine Reihe von Vorteilen erfüllt.

Die Befreiung ist recht interessant: Das Unternehmen muss vom Gehalt seiner qualifizierenderen Forscher die Betriebsquellensteuer gemäß den üblichen Regeln einbehalten. Von diesem Betrag muss es lediglich 20 % an den Fiskus abführen. Die 80 %, die es behalten darf, kann es verwenden, um diese in die Forschung zu investieren. Es ist nicht erlaubt, den Betrag an den wissenschaftlichen Mitarbeiter weiterzuleiten.
Der Forscher darf seinerseits bei der Berechnung der letztendlichen Personensteuer die einbehaltene Quellensteuer verrechnen, nicht allein die gezahlte Quellensteuer. Für ihn macht die Befreiung folglich keinen Unterschied aus.

Was ist FuE?

Als mit der Zeit immer mehr Unternehmen für die Befreiung in Betracht gelangten, musste eine Definition von FuE her. Dies erfolgte im Jahre 2013, als erklärt wurde, dass die Rede von FuE ist, wenn es um eine „Grundlagenforschung“, „industrielle Forschung“ oder „experimentelle Entwicklung“ geht.
Um nachzuprüfen, ob ein gewisses Projekt zu einem dieser drei Pfeiler gehört, wurde der Programmatische Föderale Öffentliche Dienst für Wissenschaft (Belgian Science Policy Office of Belspo) eingeschaltet.
Anfänglich musste jedes Projekt bei Belspo „angemeldet“ werden. Seit 2014 reicht die Rolle von Belspo weiter. Der Dienst berät nun über die Frage, ob die Tätigkeit die Definition von FuE erfüllt. Die Empfehlungen dieses Dienstes sind verbindlich.

Was, wenn der Fiskus nicht einverstanden ist?

Beim Berufungsgericht von Antwerpen wurde ein Fall vorgelegt, bei dem ein Ingenieursbüro die Befreiung für eine Reihe Projekte beantragt hatte. Die 2013 angelaufenen Projekte wurden 2016 bei Belspo angemeldet. Belspo gab eine Bescheinigung aus, laut der die FuE-Aktivitäten lediglich als „wiederkehrende und/oder strukturelle Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten” angenommen wurden. Der Fiskus hielt diese Bescheinigung für nicht beweiskräftig genug, um eine FuE-Aktivität nachzuweisen. Der Erstrichter folgte dem Fiskus und stellte anschließende eigene Ermittlungen an, um danach zu urteilen, dass es sich in der Tat nicht um FuE gehandelt hatte.

In der Berufung konnte der Steuerpflichtige ein rezenteres bindendes Gutachten von Belspo vorlegen, das später im weiteren Verfahrensverlauf nochmals von Belspo bestätigt wurde.
Der wesentliche Punkt im Gerichtsbeschluss ist die Bestätigung, dass das Belspo-Gutachten sowohl für den Steuerpflichtigen als auch den Fiskus verbindlich ist.
Der Fiskus versucht vor Gericht, nachzuweisen, dass Belspo den Ball vorbeilaufen lässt, doch geht das Gericht gar nicht darauf ein. Die Bescheinigung stuft die Aktivität als FuE ein, und das ist es, was letzten Endes zählt.

Das Berufungsgericht beschränkt die Ermittlungen auf die Gültigkeit des Belspo-Gutachtens.
In erster Instanz erfolgt die Feststellung, dass die Bescheinigungen erstellt wurden, nach den Jahren, für die die Befreiung beantragt wurde. Das Berufungsgericht nimmt daran keinen Anstoß, weil anfangs die Bescheinigungen nicht vorab angefragt werden mussten. Dies ist erst seit 2014 der Fall.

Anschließend sieht das Gericht sich das Gutachten und das Antragsverfahren genauer an. Das Antragsverfahren wird im Gesetz genau beschrieben, doch was den Inhalt des Gutachtens anbelangt, hüllt der Gesetzgeber sich in Schweigen. Das Gericht untersucht die Rechtsprechung und schließt, dass die Bescheinigung zumindest die Projekte, deren Laufzeit, die Arbeitnehmer usw. erwähnen muss.
Das Gericht hält fest, dass das erste Belspo-Gutachten in der Tat diese Bedingungen nicht erfüllt. Die späteren Gutachten und Bescheinigungen (2018 und 2020) erfüllen zusammen die Anforderungen. Demzufolge können die Projekte in den Vorzug einer Quellensteuerbefreiung gelangen.

Die Praxis

Die Praxis zeigt, dass der Fiskus wenig Vertrauen in die Bescheinigungen von Belspo setzt. Eine Untersuchung der Agentur Ayming hat gezeigt, dass Unternehmen, die die Befreiung beantragen, das Risiko einer Kontrolle eingehen, wobei in zahlreichen Fällen die Befreiung letztendlich verweigert wurde, obwohl Belspo das Projekt als FuE-Projekt anerkannt hatte. In einer Post-Covid-Zeit, in der viele Unternehmen sich von Grund auf neu erfinden müssen, ist dies kein gutes Zeichen.

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