Betriebsvorsteuer bei Schicht- und Nachtarbeit
Die Bedingungen und Modalitäten für die Befreiung von der Betriebsvorsteuer im
Falle von Schicht- und Nachtarbeit gibt regelmäßig Anlass zu Diskussionen. In
einem Rundschreiben von Mitte November äußert die Steuerverwaltung sich zu der
sogenannten Eindrittelnorm, die Sie fortan immer stundenweise berechnen
müssen.
Befreiung von der Betriebsvorsteuer
Die Betriebsvorsteuerbefreiung bedeutet, dass der Arbeitgeber einen Teil der
Vorsteuer, die auf den Lohn einbehalten wird, nicht an die Staatskasse abführen
muss. Die Betriebsvorsteuer muss aber nach den üblichen Regeln berechnet werden
und darf den Arbeitnehmern nicht ausbezahlt werden.
Obwohl die Vorsteuer nicht oder nicht ganz an die Staatskasse gezahlt wird, darf
der Arbeitnehmer die ganze Betriebsvorsteuer in seiner Personensteuererklärung
anrechnen.
Bedingungen
Unter bestimmten Bedingungen dürfen Unternehmen, in denen mindestens in 2
Schichten gearbeitet wird, eine Vorsteuerbefreiung erhalten. Für die Befreiung
für Schichtarbeit lauten die Hauptbedingungen, dass es mindestens zwei Schichten
mit mindestens zwei Personen geben muss. Die Schichten verrichten vom Inhalt und
Umfang her dieselbe Arbeit. Schließlich müssen die Schichten aufeinanderfolgen,
ohne Unterbrechung und eine Überlappung von mehr als einem Viertel der täglichen
Arbeit.
Bezüglich der Befreiung für Nachtarbeit verlangt das Gesetz, dass die
Arbeitnehmer ihre Arbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr verrichten, abgesehen von den
Arbeitnehmern, die ausschließlich zwischen 6 Uhr und 24 Uhr arbeiten, und
Arbeitnehmern, die ihre Arbeit ab 5 Uhr anfangen.
Es gibt noch eine weitere Bedingung, die sowohl für Schicht- als auch
Nachtarbeit gilt: die sogenannte Eindrittelnorm. Um für die Befreiung in
Betracht zu kommen, müssen die betreffenden Arbeitnehmer mindestens ein Drittel
ihrer Gesamtarbeitszeit in Schicht- oder Nachtarbeit beschäftigt sein (Art.
275(5), § 1, Absatz 4 der Einkommenssteuergesetzgebung aus dem Jahre 1992).
Vor dem Berufungsgericht von Mons kam die Frage auf, wie dieses Drittel
berechnet werden sollte. Sie können das Drittel in Tagen berechnen, oder aber
auch in Stunden.
2015 veröffentlichte der Fiskus dazu sogar eine FAQ, in dem er mitteilte, dass
der steuerpflichtige Arbeitgeber diese Zahl selbst festlegen musste, mit der
einzige Einschränkung, dass nach der Wahl eines Systems diese gewählte Methode
auch kohärent angewandt werden musste.
Der Gerichtshof von Mons fand 2020 keine gesetzliche Basis für diese
Wahlmöglichkeit und urteilte, dass der Arbeitgeber eine Drittelnorm auf
Stundenbasis und nicht auf Tagesbasis berechnen sollte.
16. November 2021
In einem Rundschreiben vom 16. November 2021 passt die Steuerverwaltung ihre
Haltung dem Beschluss des Gerichtes von Mons und erlaubt fortan nur noch eine
Berechnung in Stunden. Die neue Regelung tritt unverzüglich in Kraft, doch die
Verpflichtung, immer eine Eindrittelnorm auf Stundengrundlage zu berechnen, gilt
erst ab 1. Januar 2022. Somit haben die Sozialsekretariate und die Arbeitgeber
Zeit, um ihr Informatiksystem anzupassen.
Mit anderen Worten: bis 1. Januar 2022 haben die Arbeitgeber also die Wahl
zwischen einer Berechnung auf Tages- oder Stundengrundlage.
Konkret
Die Steuerverwaltung liefert selbst die folgenden einfachen Beispiele.
Ein
Arbeitnehmer hat folgenden Arbeitszeitenplan:
In Woche 1 arbeitet er 38 Stunden und vollständig in der Morgenschicht.
In Woche 2 arbeitet er auch 38 Stunden, aber nicht in Schichten.
In Woche 3 arbeitet er insgesamt 38 Stunden vollständig in der Abendschicht.
In Woche 4 arbeitet er 38 Stunden, aber nicht in einer Schicht.
Dieser Arbeitnehmer hat insgesamt 152 Stunden gearbeitet, 76 davon in Schichten.
Dies ergibt dann ein Verhältnis von 76 zu 152, also von eins zu zwei und somit
höher als eins zu drei. Der Arbeitnehmer erfüllt die Eindrittelnorm.
Wenn der Arbeitnehmer in Woche 3 nicht in der Morgenschicht gewesen wäre, käme
man auf ein Verhältnis von 38 zu 152, also eins zu vier. Dann wird die
Eindrittelnorm nicht eingehalten. Und dann ist auch keine
Betriebsvorsteuerbefreiung möglich.