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Betriebswagen für Mitarbeiter mit Behinderung

Betriebswagen für Mitarbeiter mit Behinderung

In einer FAQ (häufig gestellten Frage) über die Berechnung des Vorteils jedweder Natur im Zusammenhang mit Betriebswagen hat der Fiskus schon einmal eine Frage mit Antwort über die Betriebswagen, die der Behinderung eines Mitarbeiters angepasst sein sollen, gegeben. Mitte März gab es eine aktualisierte Fassung dieser Antwort.

Der Katalogwert des Fahrzeuges

An und für sich erfolgt die Berechnung des Vorteils eines Firmenwagens, der der körperlichen Behinderung eines Arbeitnehmers angepasst ist, genauso wie bei einem Standardbetriebswagen: Sie gehen vom Katalogwert des Fahrzeuges aus und wenden auf 6 Siebtels des Betrages einen CO2-Satz an. Das Ergebnis der Berechnung wird dann noch entsprechend dem Alter des Fahrzeuges angepasst.

Der Fiskus definiert den Katalogwert als: den Katalogpreis des Fahrzeuges im Neuzustand beim Verkauf an eine Privatperson, einschließlich Optionen und der effektiv entrichteten Mehrwertsteuer unter Ausschluss irgendeiner Ermäßigung, eines Rabatts, einer Preisminderung oder Rückzahlung.

FAQ

Wird diese Regel wortwörtlich eingehalten, würde ein Arbeitnehmer mit Behinderung mehr Steuern zahlen müssen als ein Arbeitnehmer ohne eine Behinderung, weil Anpassungen am Fahrzeug aufgrund der Behinderung meist viel Geld kosten. Um diesem negativen Effekt entgegenzuwirken, legt der Fiskus in seiner FAQ von 2012 fest, dass er unter bestimmten Bedingungen diese zusätzlichen (Angleichungs)kosten außer Betracht lassen wird.

Konkret musste und muss es sich immer noch um einen Firmenwagen handeln, der den körperlichen Einschränkungen des Arbeitnehmers angepasst wird oder entsprechend umgebaut wird. Die Zusatzkosten werden in dem Fall nicht in der Berechnung des Katalogwertes berücksichtigt, wenn die Anpassungen oder Umbauten nicht irgendwelchen anderen Fahrzeugnutzern ohne körperliche Einschränkungen zur Verfügung stehen sollten.

Dies bedeutet beispielsweise, dass der Mehrpreis eines Fahrzeuges mit einem Automatikgetriebe nicht vereint werden kann und also mitzählt – weil auch Personen ohne körperliche Einschränkungen eine derartige Sonderausstattung erhalten können.

Eine Angleichung, bei der die Gas-, Brems- und Kupplungspedale durch ein System am Lenkrad ersetzt werden, wird hingegen nicht mit im Katalogwert verrechnet.  

Die zusätzlichen Kosten müssen deutlich aufgeschlüsselt in der Rechnung aufgeführt werden.

Was kommt hinzu?

Der Fiskus hält fest, dass es möglich ist, dass das Fahrzeug, das aufgrund einer körperlichen Einschränkung zur Verfügung gestellt wird, ein Fahrzeug einer höheren Klasse als der Klasse, auf die ein Mitarbeiter ohne Behinderung laut der Betriebswagenpolitik des Unternehmens Anrecht hat. Rollstühle passen oft nicht in einen kleinen Firmenwagen, so dass ein größeres Modell gewählt werden muss. Fortan akzeptiert der Fiskus, dass der Vorteil aller Art in dergleichen Situationen festgestellt wird auf der Basis eines fiktiven Firmenwagens, die der Arbeitnehmer gewählt hätte, wenn er auf einen solchen Wagen laut Betriebswagenpolitik des Arbeitgebers Anrecht hatte, und zwar ohne seine körperlicher Einschränkung.

Wie so oft ist eine klare und deutliche Betriebswagenpolitik auch in diesem Fall wichtig.

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