Betriebswagen für Mitarbeiter mit Behinderung
In einer FAQ (häufig gestellten Frage) über die Berechnung des Vorteils jedweder
Natur im Zusammenhang mit Betriebswagen hat der Fiskus schon einmal eine Frage
mit Antwort über die Betriebswagen, die der Behinderung eines Mitarbeiters
angepasst sein sollen, gegeben. Mitte März gab es eine aktualisierte Fassung
dieser Antwort.
Der Katalogwert des Fahrzeuges
An und für sich erfolgt die Berechnung des Vorteils eines Firmenwagens, der der
körperlichen Behinderung eines Arbeitnehmers angepasst ist, genauso wie bei
einem Standardbetriebswagen: Sie gehen vom Katalogwert des Fahrzeuges aus und
wenden auf 6 Siebtels des Betrages einen CO2-Satz an. Das Ergebnis der
Berechnung wird dann noch entsprechend dem Alter des Fahrzeuges angepasst.
Der Fiskus definiert den Katalogwert als: den Katalogpreis des Fahrzeuges im
Neuzustand beim Verkauf an eine Privatperson, einschließlich Optionen und der
effektiv entrichteten Mehrwertsteuer unter Ausschluss irgendeiner Ermäßigung,
eines Rabatts, einer Preisminderung oder Rückzahlung.
FAQ
Wird diese Regel wortwörtlich eingehalten, würde ein Arbeitnehmer mit
Behinderung mehr Steuern zahlen müssen als ein Arbeitnehmer ohne eine
Behinderung, weil Anpassungen am Fahrzeug aufgrund der Behinderung meist viel
Geld kosten. Um diesem negativen Effekt entgegenzuwirken, legt der Fiskus in
seiner FAQ von 2012 fest, dass er unter bestimmten Bedingungen diese
zusätzlichen (Angleichungs)kosten außer Betracht lassen wird.
Konkret musste und muss es sich immer noch um einen Firmenwagen handeln, der den
körperlichen Einschränkungen des Arbeitnehmers angepasst wird oder entsprechend
umgebaut wird. Die Zusatzkosten werden in dem Fall nicht in der Berechnung des
Katalogwertes berücksichtigt, wenn die Anpassungen oder Umbauten nicht
irgendwelchen anderen Fahrzeugnutzern ohne körperliche Einschränkungen zur
Verfügung stehen sollten.
Dies bedeutet beispielsweise, dass der Mehrpreis eines Fahrzeuges mit einem
Automatikgetriebe nicht vereint werden kann und also mitzählt weil auch
Personen ohne körperliche Einschränkungen eine derartige Sonderausstattung
erhalten können.
Eine Angleichung, bei der die Gas-, Brems- und Kupplungspedale durch ein System
am Lenkrad ersetzt werden, wird hingegen nicht mit im Katalogwert verrechnet.
Die zusätzlichen Kosten müssen deutlich aufgeschlüsselt in der Rechnung
aufgeführt werden.
Was kommt hinzu?
Der Fiskus hält fest, dass es möglich ist, dass das Fahrzeug, das aufgrund einer
körperlichen Einschränkung zur Verfügung gestellt wird, ein Fahrzeug einer
höheren Klasse als der Klasse, auf die ein Mitarbeiter ohne Behinderung laut der
Betriebswagenpolitik des Unternehmens Anrecht hat. Rollstühle passen oft nicht
in einen kleinen Firmenwagen, so dass ein größeres Modell gewählt werden muss.
Fortan akzeptiert der Fiskus, dass der Vorteil aller Art in dergleichen
Situationen festgestellt wird auf der Basis eines fiktiven Firmenwagens, die der
Arbeitnehmer gewählt hätte, wenn er auf einen solchen Wagen laut
Betriebswagenpolitik des Arbeitgebers Anrecht hatte, und zwar ohne seine
körperlicher Einschränkung.
Wie so oft ist eine klare und deutliche Betriebswagenpolitik auch in diesem Fall
wichtig.