Zielgruppenermäßigung für erste Anwerbungen
Seit 2016 können Sie eine beträchtliche Senkung der Arbeitgeberbeiträge zur
Sozialversicherung für die sechs ersten Anwerbungen erhalten. Anfang 2022 traten
einige Änderungen in Kraft.
Erste oder zusätzliche Anwerbung
Bis 2021 konnten Sie eine komplette Befreiung der Basisbeiträge bei der
Einstellung eines ersten Arbeitnehmers in Anspruch nehmen, damals noch
unbefristet.
Für die nächsten 5 Anwerbungen Arbeitnehmer 2 bis 6 erhielten Sie einen
Pauschalrabatt für eine bestimmte Anzahl Quartale.
Es gab damals viele Bedingungen: der neue Arbeitnehmer durfte keinen
Arbeitnehmer im selben Unternehmen, der dort vier Quartale lang vor der
Anwerbung, ersetzen. Es musste sich um eine zusätzliche Anwerbung handeln. Dies
bedeutet, dass Sie in den vier Quartalen vor Ihrer ersten Anwerbung keine
Arbeitgeberbeiträge zahlten. Für Ihren zweiten Arbeitnehmer mussten Sie in den
vier Quartalen vor der Anwerbung Beiträge für einen Arbeitnehmer bezahlt haben
usw. Diese Bedingung wurde im Prinzip je technische Betriebseinheit geprüft,
doch dieser Terminus war nicht definiert.
Erste Anwerbung: nicht mehr länger unbegrenzt
Fortan wird die Befreiung von den Sozialbeträgen beschränkt auf 4.000 Euro pro
Quartal.
Umgerechnet heißt dies, dass nach wie vor eine komplette Befreiung
von den Arbeitgeberbasisbeiträgen bei einem Bruttomonatslohn von 5.330 Euro oder
weniger gilt.
Die Befreiung gilt jedoch wie im obigen Beispiel zeitlich
unbefristet.
Zweite bis sechste Anwerbung
Die Ermäßigungen für die zweite bis sechste Anwerbung bleiben unverändert: die
Beträge waren nämlich schon vom Umfang und von der Zeit her
begrenzt.
5 erste Quartale: 1.550 Euro (Arbeitnehmer 2) oder 1.050 Euro (Arbeitnehmer 3, 4, 5 oder 6)
4 nächste Quartale:1.050 Euro (Arbeitnehmer 2, 3, 4, 5 oder 6)
4 nächste Quartale: 450 Euro (Arbeitnehmer 2, 3, 4, 5 oder 6)
Ausgenommene Arbeitnehmer
Bisher kamen bestimmte Zeitarbeitnehmer nicht für die Ermäßigungen in Betracht,
aber seit 2020 kommen die folgenden befristet eingestellten Arbeitnehmer schon
nicht mehr in Frage:
Arbeitnehmer bis 31. Dezember des Jahres, in dem sie
das 18. Lebensjahr erreichen
Lehrlinge im Rahmen der alternierenden
Ausbildung
Dienstboten
Jobstudenten, individuelle Ausbildungsverträge,
Ehrenamtliche
bestimmte Praktikanten
Personen, die einer
Teilzeitausbildungsverpflichtung unterworfen sind, und
Gelegenheitsarbeiter
im Gartenbau und in der Landwirtschaft.
Es kommen noch 2 Kategorien hinzu: die Gelegenheitsarbeitnehmer im Horesca und
Flexijobber. Für diese Arbeitnehmerkategorien kann keine Herabsetzung der
Sozialversicherungsbeträge mehr in Anspruch genommen werden.
Andererseits
können Sie diese Arbeitnehmer auch bei der Bestimmung der Zahl Ihrer
Arbeitnehmer außen vor lassen.
Der Begriff technische Betriebseinheit (TBE)
Um zu ermitteln, ob Sie neuer Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer sind oder
welchen Rang von 2 bis 6 ein neuer Arbeitnehmer einnimmt, dürfen Sie sich nicht
auf die rechtliche Einheit beschränken, sondern breiter analysieren, nämlich auf
der Ebene der technischen Betriebseinheit (TBE). Wenn Ihr Unternehmen Teil einer
TBE ist, wird also die vollständige TBE betrachtet, um festzustellen, ob Sie als
neuer Arbeitgeber gelten können, ob es sich um eine Anwerbung im zweiten,
dritten usw. Rang handelt oder ob die betreffende Anwerbung als Ersatz eines
Arbeitnehmers betrachtet werden kann.
Rechtliche Einheiten bilden eine TBE, wenn sie:
gemeinsame Personen haben (soziale Bindung) wie überwechselndes Personal oder Arbeitnehmer, die als Selbständige gleiche Aufgaben fortführen und
gleichwertige oder ergänzende Tätigkeiten haben (sozioökonomische Verbundenheit), z.B. Bankfilialen, die sich auf mehrere Filialen verteilen, oder ein selbständiger Informatikdienst innerhalb ein und derselben Unternehmensgruppe.
Es kann sich sowohl um rechtliche Einheiten, die gleichzeitig bestehen, oder um
sich folgende rechtliche Einheiten handeln.
Um Anspruch auf eine Ermäßigung zu haben, darf der neue Arbeitnehmer keinen
Arbeitnehmer im TBE ersetzen. Es muss sich um eine Zusatzeinstellung über die
TBE hinaus handeln.
Aber wie bestimmt man, ob eine Anwerbung nicht doch ein Arbeitnehmerersatz in
einer TBE ist? Dazu folgendermaßen vorgehen. Erst bestimmen Sie die Höchstzahl
Arbeitnehmer, die gleichzeitig in der TBE beschäftigt waren in den 12 (zwölf)
Monaten (Tag für Tag) vor der Einstellung. Es sei bemerkt, dass mit dem neuen
Gesetz eine Toleranz von höchstens 5 Kalendertagen eingeführt wird, wo eine
zeitweilige Steigerung der Arbeitnehmerzahl in dieser Zeit von 12 Monaten nicht
berücksichtigt wird. Konkret bedeutet dies, dass Sie die 5 Tage mit der höchsten
Zahl an Arbeitnehmern nicht mitzählen müssen, um die Höchstbeschäftigung
innerhalb des Referenzzeitraumes von 12 Monaten festzulegen.
Anschließend nehmen Sie die Gesamtzahl Arbeitnehmer, die am ersten Tag vom neuen
Arbeitgeber beschäftigt werden, und erhöhen diese um die Zahl der Arbeitnehmer,
die eventuell noch bei anderen Arbeitgebern innerhalb der TBE beschäftigt
sind.
Wenn das Resultat des zweiten Schritts mindestens einen mehr als der erster
Schritt beträgt, haben Sie auf die Zielgruppenermäßigung wegen der Anwerbung des
1. (2., 3., 4., 5. oder 6.) Arbeitnehmers Anspruch.
Berechnung
Die Ermäßigung ist nicht gebunden an einen bestimmten Arbeitnehmer. Der
Arbeitgeber kann folglich jedes Quartal erneut bestimmen, für welchen
Arbeitnehmer er die Ermäßigung anwendet. Tritt ein Arbeitnehmer aus dem Dienst
und wird er von einem anderen Arbeitnehmer ersetzt, können Sie die Ermäßigung
für den außer Dienst getretenen Arbeitnehmer beim neuen Arbeitnehmer
fortsetzen.
Übergangsregelung
Im Prinzip bleibt der Anspruch auf Zielgruppenermäßigung für einen Dienstantritt
vor dem 1. Januar 2022 bestehen. Die neuen Regeln bezüglich der Rangordnung bei
einer TBE gelten nicht für die Vergangenheit. Dies bedeutet, dass, wenn das
Recht auf Ermäßigung vor dem 1. Januar 2022 begann, es innerhalb einer TBE
möglich bleibt, mehrere erste Anwerbungen für denselben Rang in
unterschiedlichen rechtlichen Einheiten zu tätigen.
Auch die Ermäßigung für die erste Anwerbung von vor dem 1. Januar 2022 in einer
Situation, die laut der neuen Regeln nicht mehr in Betracht kommt, bleibt
bestehen. Erhielten Sie die Ermäßigung vor 2022 für einen Flexijobber, können
Sie dieses Recht nach dem 31. Dezember 2021 mit einem normalen Arbeitnehmer
fortsetzen, da der Flexijobber nicht mehr berücksichtigt wird bei der Prüfung,
ob die Beschäftigung für diesen bestimmten Rang im Laufe der 12 vorhergehenden
Monate galt. Das Recht kann erneut eröffnet werden, sobald sämtliche Bedingungen
erfüllt sind.