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KMU-Größenkriterien anno 2022

KMU-Größenkriterien anno 2022

Die Kommission für Buchhaltungsnormen (CBN) veröffentlichte Mitte März eine neue Fassung ihres Gutachtens zu den Größenkriterien für kleine Gesellschaften. Ein interessantes Dokument. 

Definition von kleinen Gesellschaften und Mikrogesellschaften

Üblicherweise verwenden wir den Begriff „KMU“, wenn die Rede von Kleinunternehmen ist. Das „M“ im Kürzel steht im Prinzip für die mittelgroßen Unternehmen, doch, rechtlich gesehen, bestehen diese nicht in unserem Körperschaftsrecht. Es gibt eigentlich nur zwei Arte von Gesellschaften: die Gesellschaften, die klein sind, und die Gesellschaften, die nicht klein sind.

Eine Gesellschaft ist klein, wenn sie zum Bilanzdatum des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres nicht mehr als eines der nachstehenden Kriterien überschreitet:

Jahresmittel der Zahl der Arbeitnehmer: 50

Jahresumsatz ohne MwSt.: 9.000.000 Euro und

Bilanzsumme: 4.500.000 Euro.

Es gibt hingegen noch eine „Unterart“ von kleinen Gesellschaften, nämlich die Mikrogesellschaften. Es sind kleine Gesellschaften, die zum Bilanzdatum des letzten abgeschlossenen Buchjahres keine Tochtergesellschaft oder Stammgesellschaft sind und die nicht mehr als eines der nachstehenden Kriterien überschreiten:

Jahresmittel der Zahl der Arbeitnehmer: 10

Jahresumsatz ohne MwSt.: 700.000 Euro und

Bilanzsumme: 350.000 Euro.

Es gibt also drei Punkte: der Personalbestand, der Jahresumsatz und die Bilanzsumme. Die Bilanzsumme findet man im Jahresabschluss wieder und bedarf keiner weiteren Erläuterung. Wie sieht es aber mit dem Personalbestand und dem Umsatz aus?

Personalbestand

Um das Jahresmittel des Personalbestandes zu berechnen, muss die durchschnittliche Zahl der Vollzeitäquivalente an Arbeitnehmern, die in der DIMONA-Datenbank am Ende jedes Monats des Geschäftsjahres registriert sind, betrachtet werden. Wenn Arbeitnehmer nicht in diese DIMONA-Datenbank aufgenommen werden müssen, muss man sich das allgemeine Personalregister oder eine gleichwertige Datei anschauen.

Für teilzeitbeschäftige Arbeitnehmer geschieht die Berechnung auf Basis der vertraglich vereinbarten Zahl an zu leistenden Stunden im Verhältnis zur normalen Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitlich beschäftigten Arbeitnehmers (Referenzarbeitnehmer).

Umsatz

Der Begriff „Umsatz“ wird definiert als der Betrag aus dem Verkauf von Gütern und der Lieferung von Diensten an Dritte im Rahmen der gewöhnlichen Betriebstätigkeitsausübung der Gesellschaft.

Die MwSt. wird außer Betracht gelassen. Gewährte Ermäßigungen (Abschlag, Ristorno, Rabatt) werden abgezogen. Erhält das Unternehmen eine staatliche Beihilfe im Rahmen einer Tarifierungspolitik als Kompensation für niedrigere Einkünfte, muss dieser Betrag mit in die Berechnung einfließen.

Die CBN betont, dass es sich um Erträge aus dem normalen Betrieb handeln muss und gibt dazu folgendes Beispiel:

Eine Erfolgsrechnung beinhaltet folgende Angaben:
• Jahresumsatz ohne MwSt.: 3.300.000 Euro
• andere Betriebserträge: 200.000 Euro
• Finanzerträge (Dividenden): 700.000 Euro, und
• nicht ständige Finanzerträge: 550.000 Euro.
Der Umsatz beträgt 3.300.000 Euro.

Wenn die Erträge aus den üblichen Betriebstätigkeiten einer Gesellschaft über die Hälfte aus den Erträgen bestehen, die nicht der Beschreibung des Postens „Umsatz“ entsprechen, gilt ein abweichendes System. In diesem Fall betrachtet man für den Begriff „Umsatz“ die Summe der Betriebs- und Finanzerträge unter Ausschluss der sich nicht ständig wiederholenden Erträge.

Nehmen wir die nachstehende Erfolgsrechnung an:
• Jahresumsatz ohne MwSt.: 300.000 Euro
• andere Betriebserträge (abgesehen von den nicht ständigen): 850.000 Euro
• andere Finanzerträge (abgesehen von den nicht ständigen): 2.700.000 Euro,
• nicht ständige Finanzerträge und Betriebserträge: 550.000 Euro.
Die drei ersten Posten ergeben sich aus dem normalen Betrieb der Gesellschaft. Zusammen ergeben sie 3.850.000 Euro, von denen über die Hälfte sich zusammensetzt Komponenten, die nicht mit der üblichen Definition von Umsatz übereinstimmen. In dem Fall wird als Umsatz für das Größenkriterium der Betrag von 3.850.000 Euro genommen. 

Dauer des Geschäftsjahres von mehr oder weniger zwölf Monaten

In erster Instanz betont die CBN, dass der Zweck nicht darin besteht, dass Gesellschaften immer ein Geschäftsjahr von mehr oder weniger 12 Monaten haben. Diese Dauer kann ausnahmsweise zwar gewährt werden, doch kann ein Geschäftsjahr niemals länger als 24 Monate minus einen Kalendertag sein.

Nehmen wir an, Sie sind in einer Ausnahmesituation. Wie werden die Kriterien dann berechnet?
Laut der CBN muss der Schwellenbetrag des Umsatzes ohne MwSt. multipliziert werden mit einem Bruch, dessen Nenner zwölf ist und dessen Zähler mit der Zahl der Monate des jeweiligen Buchjahres übereinstimmt. Jeder angefangene Monat wird als voller Monat gezählt.

Beispiel 1
Nehmen wir eine Gesellschaft mit einem Umsatz von 17.000.000 Euro ohne MwSt. im Buchjahr X, das 15 Monate zählt. Die Umsatzschwelle (9.000.000 Euro für eine kleine Gesellschaft) muss umgewandelt werden in eine Schwelle von über 15 Monaten, also: 9.000.000 Euro x 15/12 = 11.250.000 Euro > 9.000.000 Euro.
In diesem Beispiel hat die Gesellschaft also die Umsatzgrenze für kleine Gesellschaften überschritten.

Beispiel 2
Man kann den Umsatz der Gesellschaft über 15 Monate auch zurückbrechen auf einen Zeitraum von 12 Monaten und dann vergleichen mit 9.000.000 Euro, doch das Endergebnis ist natürlich identisch: Die Gesellschaft übersteigt das Umsatzkriterium: 17.000.000 Euro x 12/15 = 13.600.000 Euro > 9.000.000 Euro.

Bedeutung

Warum wissen, ob Ihr Unternehmen ein KMU ist oder nicht? In erster Instanz sind eine Reihe administrativer Verpflichtungen anders für KMU als für andere Gesellschaftstypen. Denken wir an den Jahresabschluss, der mehr oder weniger ausführlich ist bei Mikrogesellschafen, kleinen Gesellschaften oder großen Gesellschaften.
Aber auch steuerlich gibt es Unterschiede zu vermerken.

Vergessen Sie dabei nicht, dass in bestimmten Fällen, und insbesondere im europäischen Regelwerk bezüglich Subventionen, ganz andere Normen Anwendung finden. 

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