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Unternehmen installiert Sonnenkollektoren auf dem Haus des Managers oder Mitarbeiters

Unternehmen installiert Sonnenkollektoren auf dem Haus des Managers oder Mitarbeiters

Ihr Arbeitgeber lässt auf dem Dach Ihres Privathauses Solarzellen installieren. Warum? Um Ihnen einen Vorteil zu verschaffen? Oder sind Sie vielleicht der Geschäftsführer des Unternehmens und das Unternehmen hat seinen Sitz in einem Teil Ihres Hauses? Wie sieht das steuerlich aus? Der Minister überrascht.

(Alle) Leistungen sind Löhne

Es gilt die Regel, dass alle Leistungen, die das Unternehmen seinen Beschäftigten - Mitarbeitern oder Geschäftsführern - anbietet, als Lohn oder Geschäftsführervergütung gelten. Die Leistungen werden zu ihrem Marktwert besteuert. Der "Marktwert" ist hier der Wert, den die Leistungen beim Empfänger haben.

Dabei gibt es 2 Arten von Ausnahmen.
Einige Leistungen gelten nicht als steuerpflichtige Leistungen, sondern als Sozialleistungen. Sie sind daher nicht beim Arbeitnehmer steuerpflichtig. Ein Beispiel sind die Öko-Schecks.
Andere Leistungen werden als steuerpflichtige Leistungen betrachtet, ihr Wert wird jedoch pauschal geschätzt. Ein typisches Beispiel ist die Überlassung eines Hauses: Der Begünstigte wird nicht auf den tatsächlichen Nutzen besteuert, sondern auf einen Betrag, der auf dem Katastereinkommen des Hauses basiert.

Sonnenkollektoren: Wem gehören sie?

Wie wird die Leistung berechnet, wenn der Arbeitgeber Sonnenkollektoren bei einem Arbeitnehmer installieren lässt? Das hängt davon ab, wem die Sonnenkollektoren gehören.

Wenn die Sonnenkollektoren in das Eigentum des Arbeitnehmers übergehen, entspricht der steuerpflichtige Vorteil dem Wert der Sonnenkollektoren. In seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage stellte der Finanzminister klar, dass die Bewertung des Vorteils auf der Grundlage eines marktkonformen Ankaufspreises für ein und dieselbe Anlage erfolgt.

Es kann aber auch vereinbart werden, dass die Anlage im Eigentum des Arbeitgebers bleibt. In diesem Fall ist der Vorteil nicht der Wert der Solarmodule, sondern der Preis, den der Arbeitnehmer zahlen müsste, wenn er die Solarmodule leasen würde. Mit anderen Worten: der übliche jährliche Mietpreis für Solarmodule auf dem privaten Markt.

Und der Strom?

Der Minister stellt in seiner Antwort außerdem klar, dass der erzeugte Strom nicht mehr als Sachleistung angesehen werden kann, sobald die Bereitstellung der Solarmodule besteuert wurde. Dies gilt sowohl für den Fall, dass der Arbeitnehmer Eigentümer der Anlage ist, als auch für den Fall, dass ihm die Anlage zur Verfügung gestellt wird und er Steuern auf einen fiktiven Mietpreis zahlt.

Alternative zu kostenlosem Strom?

Anfang 2022 packte ein Stromversorger ein Produkt aus, bei dem der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer einen Stromvertrag abschließt, der es ihm ermöglicht, unter bestimmten Bedingungen und mit einigen Einschränkungen kostenlosen oder vergünstigten Strom zu erhalten. Die "unentgeltliche Überlassung von Heizwärme und von Elektrizität für andere Zwecke als Heizzwecke" ist ebenfalls steuerpflichtig, jedoch grundsätzlich pauschaliert. Der Wert dieses Vorteils im Jahr 2022 entspricht 2.130 pro Jahr für Heizung und 1.060 pro Jahr für Strom für Führungskräfte und Unternehmensleiter. Für die übrigen Arbeitnehmer wird dieser Wert auf 960 bzw. 480 Euro pro Jahr festgesetzt.
Diese pauschale Bewertung ist viel niedriger als der tatsächliche Wert der Leistung, so dass der Gewinn schnell berechnet war. Die Ministerin hat jedoch recht schnell reagiert und die pauschale Bewertung für kostenlose Heizung und Strom auf Fälle beschränkt, in denen die Wohnung auch dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt wird. Wenn nicht, dann zählt der tatsächliche Wert der Leistung.

Es stellt sich also die Frage (vor allem, wenn der Arbeitgeber das Eigentum an den Solarmodulen behält), was hier tatsächlich "zur Verfügung gestellt" wird: die Solarmodule oder der Strom?

Angenommen, Sie wohnen in einem Haus, das Ihrem Unternehmen gehört. Und Ihr Unternehmen installiert Sonnenkollektoren auf dem Gebäude, wodurch Sie Strom sparen... Was ist also Ihr Vorteil? Die Sonnenkollektoren oder die Elektrizität...? Es ist sehr wahrscheinlich, dass das letzte Wort in dieser Sache noch nicht gesprochen ist.

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