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Flexible Arbeitszeitenregelung: Der Tarifvertrag Nr. 162 gilt

Flexible Arbeitszeitenregelung: Der Tarifvertrag Nr. 162 gilt

Ende September 2022 wurde im Nationalen Arbeitsrat ein Tarifvertrag abgeschlossen, der den Arbeitnehmern das Recht gibt, eine flexible Arbeitsregelung zu beantragen. Die Regelung ist seit dem 1. Oktober 2022 in Kraft.

Typen

Der Tarifvertrag gibt den Arbeitnehmern das Recht, eine der folgenden Arten von flexiblen Arbeitsregelungen zu beantragen: 

Fernarbeit (Telearbeit);

eine Anpassung des Arbeitsplans; oder

eine Verringerung der Arbeitszeit

Wenn der Arbeitgeber keine flexible Arbeitszeitregelung anbietet (oder noch nicht anbietet), muss ein soziales Konsultationsverfahren eingeleitet werden, damit Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam eine Lösung finden können. Eine branchenweite Regelung ist ebenfalls möglich, sollte aber die Vereinbarungen auf Unternehmensebene nicht beeinträchtigen.

Welche Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Der Tarifvertrag 162 gilt für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die unter den Geltungsbereich des Gesetzes vom 5. Dezember 1968 über Gesamtarbeitsverträge und paritätische Ausschüsse fallen. Sie gilt nur ergänzend für andere Arbeitgeber.

Bedingungen

Der betreffende Arbeitnehmer muss mindestens sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sein.

Er muss auch einen Grund angeben, warum er eine flexible Regelung wünscht. Dieser Grund könnte sein:

ein Kind zu betreuen. gemeint sind:

die Geburt eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (im Falle eines behinderten Kindes bis zum 21. Lebensjahr);

die Adoption eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres;

die Vormundschaft für ein Kind im Sinne von Artikel 389 des Zivilgesetzbuches, bis das Kind das 12. Lebensjahr vollendet hat;

Langzeitpflegefamilien, bis das Kind das 12. Lebensjahr vollendet hat; oder

die Pflege eines genau definierten Familienmitglieds oder Verwandten, der aus einem schwerwiegenden medizinischen Grund erheblicher Pflege oder Unterstützung bedarf, vorausgesetzt, dass:

es sich um Familienangehörige handelt, die am Wohnort des Arbeitnehmers wohnen, oder um Familienangehörige, die mit dem Partner des Arbeitnehmers bis zum zweiten Grad blutsverwandt, bis zum ersten Grad verwandt oder bis zum ersten Grad blutsverwandt sind, und

ein Arzt hat festgestellt, dass ein schwerwiegender medizinischer Grund vorliegt.

Verfahren

Der Arbeitnehmer muss seinen Antrag auf eine flexiblere Arbeitszeitregelung mindestens 3 Monate im Voraus stellen. Der Antrag muss schriftlich (vorzugsweise per Einschreiben) oder zumindest mit einer Empfangsbestätigung gestellt werden.

Die flexible Arbeitszeitregelung ist 12 Monate lang gültig. Der Arbeitnehmer hat während seiner Laufbahn Anspruch auf mehrere dieser Regelungen (und jede Regelung ist jeweils auf eine Dauer von 12 Monaten begrenzt).

Auf beide Fristen (3 Monate für den Antrag, 12 Monate für die Regelung) kann verzichtet werden, aber diese Möglichkeit muss dann auf sektoraler oder Unternehmensebene vorgesehen werden.

Der Arbeitgeber muss den Antrag prüfen und den Wünschen des Arbeitnehmers so weit wie möglich entgegenkommen. Der Arbeitgeber hat einen Monat Zeit, um auf den Antrag zu reagieren. Wenn der Arbeitgeber nicht rechtzeitig antwortet, hat der Arbeitnehmer das Recht, ... den Antrag erneut zu stellen!

Nimmt der Arbeitgeber den Antrag an, ohne ihn in Frage zu stellen, muss er dies mitteilen, aber das war's dann auch schon. Lehnt er ab, muss er dies begründen.
Der Arbeitgeber kann auch einen Aufschub oder eine andere Regelung vorschlagen. 

In allen Fällen muss die Motivation die Interessen des Unternehmens und des Arbeitnehmers in Einklang bringen.

Schließlich muss in dem Antrag auch angegeben werden, wie lange der Arbeitnehmer die flexible Regelung nutzen möchte. 

Eine baldige Rückkehr zum alten Arbeitsregime ist nicht so offensichtlich. Auch dieser Antrag muss schriftlich gestellt und begründet werden. Der Arbeitgeber hat dann 14 Tage Zeit, um zu antworten.

Schutz

Am wichtigsten ist vielleicht, dass der Arbeitgeber, wenn ein Arbeitnehmer eine flexible Arbeitsregelung beantragt hat, keine nachteiligen Maßnahmen gegenüber diesem Arbeitnehmer ergreifen darf (wie z. B. eine Entlassung), es sei denn, die nachteilige Maßnahme erfolgt aus einem anderen Grund als dem Antrag auf eine flexible Arbeitsregelung. 

Der Schutz beginnt mit dem Datum der Einreichung des schriftlichen Antrags und endet 2 Monate nach dem Ende der flexiblen Arbeitsregelung oder 2 Monate nach der Ablehnung des Antrags durch den Arbeitgeber.

Streitigkeiten über die Regelung (z. B. über die Ablehnung eines Antrags oder die Nichtgewährung von Schutz) können vom Arbeitsgericht entschieden werden.

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