Flexible Arbeitszeitenregelung: Der Tarifvertrag Nr. 162 gilt
Ende September 2022 wurde im Nationalen Arbeitsrat ein Tarifvertrag
abgeschlossen, der den Arbeitnehmern das Recht gibt, eine flexible
Arbeitsregelung zu beantragen. Die Regelung ist seit dem 1. Oktober 2022 in
Kraft.
Typen
Der Tarifvertrag gibt den Arbeitnehmern das Recht, eine der folgenden Arten von
flexiblen Arbeitsregelungen zu beantragen:
Fernarbeit (Telearbeit);
eine Anpassung des Arbeitsplans; oder
eine Verringerung der Arbeitszeit
Wenn der Arbeitgeber keine flexible Arbeitszeitregelung anbietet (oder noch
nicht anbietet), muss ein soziales Konsultationsverfahren eingeleitet werden,
damit Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam eine Lösung finden können. Eine
branchenweite Regelung ist ebenfalls möglich, sollte aber die Vereinbarungen auf
Unternehmensebene nicht beeinträchtigen.
Welche Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
Der Tarifvertrag 162 gilt für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die unter den
Geltungsbereich des Gesetzes vom 5. Dezember 1968 über Gesamtarbeitsverträge und
paritätische Ausschüsse fallen. Sie gilt nur ergänzend für andere
Arbeitgeber.
Bedingungen
Der betreffende Arbeitnehmer muss mindestens sechs Monate im Unternehmen
beschäftigt sein.
Er muss auch einen Grund angeben, warum er eine flexible Regelung wünscht.
Dieser Grund könnte sein:
ein Kind zu betreuen. gemeint sind:
die Geburt eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (im Falle eines
behinderten Kindes bis zum 21. Lebensjahr);
die Adoption eines Kindes bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres;
die Vormundschaft für ein Kind im Sinne von Artikel 389 des Zivilgesetzbuches,
bis das Kind das 12. Lebensjahr vollendet hat;
Langzeitpflegefamilien, bis das Kind das 12. Lebensjahr vollendet hat; oder
die Pflege eines genau definierten Familienmitglieds oder Verwandten, der aus
einem schwerwiegenden medizinischen Grund erheblicher Pflege oder Unterstützung
bedarf, vorausgesetzt, dass:
es sich um Familienangehörige handelt, die am Wohnort des Arbeitnehmers wohnen,
oder um Familienangehörige, die mit dem Partner des Arbeitnehmers bis zum
zweiten Grad blutsverwandt, bis zum ersten Grad verwandt oder bis zum ersten
Grad blutsverwandt sind, und
ein Arzt hat festgestellt, dass ein schwerwiegender medizinischer Grund
vorliegt.
Verfahren
Der Arbeitnehmer muss seinen Antrag auf eine flexiblere Arbeitszeitregelung
mindestens 3 Monate im Voraus stellen. Der Antrag muss schriftlich (vorzugsweise
per Einschreiben) oder zumindest mit einer Empfangsbestätigung gestellt
werden.
Die flexible Arbeitszeitregelung ist 12 Monate lang gültig. Der Arbeitnehmer hat
während seiner Laufbahn Anspruch auf mehrere dieser Regelungen (und jede
Regelung ist jeweils auf eine Dauer von 12 Monaten begrenzt).
Auf beide Fristen (3 Monate für den Antrag, 12 Monate für die Regelung) kann
verzichtet werden, aber diese Möglichkeit muss dann auf sektoraler oder
Unternehmensebene vorgesehen werden.
Der Arbeitgeber muss den Antrag prüfen und den Wünschen des Arbeitnehmers so
weit wie möglich entgegenkommen. Der Arbeitgeber hat einen Monat Zeit, um auf
den Antrag zu reagieren. Wenn der Arbeitgeber nicht rechtzeitig antwortet, hat
der Arbeitnehmer das Recht, ... den Antrag erneut zu stellen!
Nimmt der Arbeitgeber den Antrag an, ohne ihn in Frage zu stellen, muss er dies
mitteilen, aber das war's dann auch schon. Lehnt er ab, muss er dies begründen.
Der Arbeitgeber kann auch einen Aufschub oder eine andere Regelung
vorschlagen.
In allen Fällen muss die Motivation die Interessen des Unternehmens und des
Arbeitnehmers in Einklang bringen.
Schließlich muss in dem Antrag auch angegeben werden, wie lange der Arbeitnehmer
die flexible Regelung nutzen möchte.
Eine baldige Rückkehr zum alten Arbeitsregime ist nicht so offensichtlich. Auch
dieser Antrag muss schriftlich gestellt und begründet werden. Der Arbeitgeber
hat dann 14 Tage Zeit, um zu antworten.
Schutz
Am wichtigsten ist vielleicht, dass der Arbeitgeber, wenn ein Arbeitnehmer eine
flexible Arbeitsregelung beantragt hat, keine nachteiligen Maßnahmen gegenüber
diesem Arbeitnehmer ergreifen darf (wie z. B. eine Entlassung), es sei denn, die
nachteilige Maßnahme erfolgt aus einem anderen Grund als dem Antrag auf eine
flexible Arbeitsregelung.
Der Schutz beginnt mit dem Datum der Einreichung des schriftlichen Antrags und
endet 2 Monate nach dem Ende der flexiblen Arbeitsregelung oder 2 Monate nach
der Ablehnung des Antrags durch den Arbeitgeber.
Streitigkeiten über die Regelung (z. B. über die Ablehnung eines Antrags oder
die Nichtgewährung von Schutz) können vom Arbeitsgericht entschieden werden.