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Laufendes Konto: maximaler Zinssatz bekannt

Laufendes Konto: maximaler Zinssatz bekannt

Wenn Sie als Betriebsleiter Ihrer Gesellschaft ein Darlehen geben, müssen Sie aufpassen, dass das Darlehen nicht das Eigenvermögen der Gesellschaft übersteigt und dass die Zinsen für Sie nicht über dem „Marktzins“ liegen. Wenn Sie eine dieser Grenzen überschreiten, wird der überschreitende Teil der Zinsen in Dividenden umgewandelt.

Weshalb diese Missbrauchsbekämpfungsregel?

Die Bezeichnung „Zinsen“ bringt einige Vorteile für „Dividenden“ mit sich. Als diese Bestimmung zustande kam, war der Satz der Quellensteuer auf Zinsen (10 %) niedriger als der Satz von Dividenden (25%). Ein noch wichtiger Vorteil ist, dass Zinsen für die ausschüttende Gesellschaft abzugsfähige Kosten bilden, während Dividenden nicht abzugsfähig sind. Indem etwas mehr Geld der Gesellschaft geliehen wird statt das Geld als Kapital einzuzahlen, konnte und kann man nach wie vor Steuern vermeiden.

Die Missbrauchsbekämpfungsregel sieht 2 Grenzen vor. Wird eine Grenze oder werden beide Grenzen überschritten, werden die Zinsen zu Dividenden umgestuft.
Die erste Grenze ist das steuerliche Eigenvermögen der Gesellschaft. Das Gesetz beschreibt dies als Summe der steuerbaren Rücklagen zu Beginn des steuerbaren Zeitraumes, erhöht um das eingezahlte Kapitel zum Ende dieses Zeitraumes.
Die zweite Grenze ist der Marktzins. Die Zinsen auf das laufende Konto oder ein anderes Darlehen sind „übertrieben“, wenn sie über dem Marktzins liegen.

Was sind übertriebene Zinsen?

Mit der Reform der Körperschaftssteuerung im Jahre 2017 wurde die Definition von „Marktkonformität“ ins Gesetz eingelassen.

Zinsen auf nicht hypothekarische Darlehen ohne fest bestimmte Laufzeit (sprich das Kontokorrent) sind marktgerecht, wenn sie nicht höher als der Zinssatz von belgischen Geldinstituten sind (der MFI-Zinssatz), die auf Darlehen von 1.000.000 Euro zu einem veränderlichen Zinssatz und einem ersten Festzinssatzzeitrum bis ein Jahr an Nicht-Finanzgesellschaften im November des Kalenderjahres vor dem Kalenderjahr, auf das die Zinsen sich beziehen, gewährt werden.
Das Gesetz sieht neben dem MFI-Zinssatz eine Spanne von 2,5 % vor.

Und für 2021 lautet die Grenze...

Der MFI-Zinssatz für November 2020 entspricht laut Nationalbank (NBB) 1,57 %. Rechnet man dazu die Spanne von 2,5 %, gelangt man auf einen maximalen Zinssatz in Höhe von 4,07%. 2020 belieft der maximale Guthabenzinssatz auf einem Kontokorrent sich auf 4,06%. In den Vorjahren waren Zinssätze von 6% bis 8% nicht ungewöhnlich.

Wenn Sie über Ihr Kontokorrent eine Forderung gegenüber Ihrer Gesellschaft haben, ist der Zins für die Gesellschaft nur dann abzugsfähig, wenn der Zinssatz sich unter 4,07% ansiedelt.

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