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Investitionsabzug für das Veranlagungsjahr 2022: auf welchen Prozentanteil haben Sie Anrecht?

Investitionsabzug für das Veranlagungsjahr 2022: auf welchen Prozentanteil haben Sie Anrecht?

Ende 2020 erhöhte der Gesetzgeber den Standardsatz des Investitionsabzugs von 8% auf 25% für feste Anlagevermögen, die erworben oder zustandegebracht wurden vom 12. März 2020 bis 31. Dezember 2022. Damit liegt der Standardsatz jetzt über dem „erhöhten Satz”. Welcher Satz findet dann Anwendung?

Die Übersicht der Investitionsabzugssätze war noch nie so kompliziert wie heute. Und dazu kommt noch die Covid-Pandemie. Um Investitionen anzukurbeln, beschloss die Regierung Mitte 2020, den Investitionsabzug auf 25% zu bringen für Investitionen, die ab dem 12. März 2020 bis Ende des Jahres erworben oder zustandegebracht wurden. Für den Zeitraum bis 11. März 2020 betrug der Standardsatz 8%. Ende Dezember wurde diese Maßnahme bis Ende 2022 verlängert.

Neben dem Standardsatz gibt es noch eine Reihe besondere Sätze. Zum Beispiel digitale Investitionen oder Investitionen in die Absicherung genießen einen Investitionsabzug von jeweils 13,5% und 20,5%. Das ist besser als 8%... aber noch unter 25 .
Die Verwaltung hat wissen lassen, dass für diese „besonderen“ Investitionen mit einem „besonderen Satz” dennoch der Standardsatz angewendet werden darf.

Was bedeutet dies nun für den Investitionsabzug für Investitionen, die während des steuerbaren Zeitraumes im Zusammenhang mit Veranlagungsjahr 2020 getätigt wurden?

Einmaliger Abzug - Natürliche Personen

Für Investitionen, die unter das Veranlagungsjahr 2020 fallen, aber erworben oder zustandegebracht wurden vom 1. Januar 2020 bis 11. März 2020.

Patente, umweltfreundliche Investitionen in Forschung und Entwicklung, energieeinsparende Investitionen, Rauchabzugs- oder Lüftungssysteme in Horeca-Einrichtungen: 13,5%

digitale Investitionen, sofern die natürliche Person als KMU laut dem Körperschaftsrecht eingestuft ist: 13,5%

Investitionen in Sicherheit: 20,5%

Sonstige Investitionen: 8%

Für Investitionen, die unter das Veranlagungsjahr 2020 fallen, aber erworben oder zustandegebracht wurden ab dem 12. März 2020 gelten die nachstehenden Sätze:

Patente, umweltfreundliche Investitionen in Forschung und Entwicklung, energieeinsparende Investitionen, Rauchabzugs- oder Lüftungssysteme in Horesca-Einrichtungen: 25%

digitale Investitionen, sofern die natürliche Person als KMU laut dem Körperschaftsrecht eingestuft ist: 25%

Investitionen in Sicherheit: 25%

Sonstige Investitionen: 25%

Einmaliger Abzug - Alle Gesellschaften (ungeachtet ihres Umfangs)

Gesellschaften gelangen in den Vorzug der nachstehenden Investitionsabzüge:

Patente, umweltfreundliche Investitionen in Forschung und Entwicklung, energieeinsparende Investitionen, Rauchabzugs- oder Lüftungssysteme in Horeca-Einrichtungen: 13,5%

Investitionen zur Ermutigung zur Wiederverwendung von Verpackungen von Getränken und Industrieerzeugnissen: 3%

Gesellschaften, die sich für den Steuerkredit für Forschung und Entwicklung entschieden haben, dürfen diesen nicht mit dem Investitionsabzug für Patente und für umweltfreundliche Investitionen in Forschung und Entwicklung kombinieren. Gesellschaften müssen sich folglich für das ein oder andere entscheiden.

Einmaliger Abzug - KMU

Neben dem Investitionsabzug - siehe oben - können Gesellschaften, die als KMU nach den Normen des Körperschaftsrechtes gelten, in den Vorzug der nachstehenden Abzüge gelangen:

Für Investitionen, die unter das Veranlagungsjahr 2020 fallen, aber erworben oder zustandegebracht wurden vom 1. Januar 2020 bis 11. März 2020.

Patente, umweltfreundliche Investitionen in Forschung und Entwicklung, energieeinsparende Investitionen, Rauchabzugs- oder Lüftungssysteme in Horeca-Einrichtungen: 13,5%

digitale Investitionen, sofern die natürliche Person als KMU laut dem Körperschaftsrecht eingestuft ist: 13,5%

Investitionen in Sicherheit: 20,5%

Sonstige Investitionen: 8%

Für Investitionen, die unter das Veranlagungsjahr 2020 fallen, aber erworben oder zustandegebracht wurden ab dem 12. März 2020 gelten die nachstehenden Sätze:

Patente, umweltfreundliche Investitionen in Forschung und Entwicklung, energieeinsparende Investitionen, Rauchabzugs- oder Lüftungssysteme in Horeca-Einrichtungen: 25%

digitale Investitionen, sofern die natürliche Person als KMU laut dem Körperschaftsrecht eingestuft ist: 25%

Investitionen in Sicherheit: 25%

Sonstige Investitionen: 25%

Einmaliger Abzug - Gesellschaften, die ausschließlich Gewinne aus der Schifffahrt schöpfen

Diese Gesellschaften genießen einen Investitionsabzug von 30% auf Investitionen in Meeresschiffe.

Gestreuter Abzug

Wenn Sie (natürliche Person) am ersten Tag des besteuerbaren Zeitraumes des Veranlagungsjahres 2020 (sofern Ihre Buchhaltung per Kalenderjahr geführt wird, der 1. Januar 2021) weniger als 20 Beschäftigte haben, können Sie beschließen, den Investitionsabzug für Investitionen in dem steuerbaren Zeitraum über den Abschreibungszeitraum dieser Aktiva zu streuen. Wenn Sie dies tun, ist der Investitionsabzug für diese Vermögenswerte 10,5% der Abschreibungen, die für jeden besteuerbaren Zeitraum innerhalb dieser Periode angenommen wurden.

Der gestreute Abzug beträgt sogar 20,5% der Abschreibungen von umweltfreundlichen Investitionen in Forschung und Entwicklung, die während des besteuerbaren Zeitraumes erworben oder zustandegebracht wurden. Dies gilt sowohl für natürliche Personen als auch für Gesellschaften.
Diese Sätze entsprechend also denen der vorhergehenden Jahre.

Beantragung von Bescheinigungen

Eine Bescheinigung umweltfreundlicher Investitionen in Forschung und Entwicklung können Sie je nach dem Ort der Investition beantragen bei:

der Flämischen Region: Flämische Regierung, Umwelt - Abteilung Partnerschaften mit Behörden und Gesellschaft, Graaf de Ferraris-Gebäude, Koning Albert II-laan 20 bus 8, 1000 Brüssel, Tel. 0492 22 58 11 (neu), E-mail: attest-OenO.omgeving@vlaanderen

der Wallonischen Region: FÖD Wallonien, Operative Generaldirektion für die Landwirtschaft, natürliche Ressourcen und Umwelt, Chaussée de Louvain 14, 5000 Namur, Tel. 081/64.94.70 oder 081/64.96.97, E-mail : jonas.nunesdecarvalho@spw.wallonie.be www.environnement.wallonie.be

der Region Brüssel-Hauptstadt: Umweltamt Brüssel, Thurn & Taxis-site, Havenlaan 86/C3000, 1000 Brüssel, Tel. 02/775.75.75, www.leefmilieu.brussels

Eine Bescheinigung über Energiesparinvestitionen können Sie je nach Ort der Investition beantragen bei:

der Flämischen Region: Flämische Regierung, Energieagentur, Graaf de Ferraris-Gebäude, Koning Albert II-laan 20 bus 17, 1000 Brüssel, Tel. 02/553.46.00, E-mail: investeringsaftrek.veka@vlaanderen.be, www.energiesparen.be

der Wallonischen Region: FÖD Wallonien, Operative Generaldirektion für die Raumordnung, Wohnungswesen, kulturelles Erbe und Energie, Abteilung nachhaltige Energie und Gebäude, Rue des Brigades d'Irlande 1, 5100 Jambes, Tel. 081/33.25.44.of 081/48.63.11, E-mail: energie@spw.wallonie.be, www.energie.wallonie.be

der Region Brüssel-Hauptstadt: Umweltamt Brüssel, Thurn & Taxis-site, Havenlaan 86/C3000, 1000 Brüssel, Tel. 02/775.75.75, www.leefmilieu.brussels

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